Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für Dienstleistungen des Expressdienstleisters DHL Express im Zusammenhang mit der Zustellung von Expresssendungen für den persönlichen Gebrauch.


1. Hierin verwendete Begriffe:

Express-Spediteur: DHL Express ist in der Russischen Föderation durch zwei Unternehmen vertreten: DHL International AO und DHL Express OOO. DHL Express und Dritte arbeiten zusammen, um Expresssendungen international auszuliefern und Zollabwicklungen für Expresssendungen durchzuführen.

Unter Zollmakler versteht man, dass DHL Express OOO Zollvorgänge im Namen und Auftrag des Zollantragstellers und anderer interessierter Parteien gemäß den Zollgesetzen der Zollunion durchführt.

Unter Expressversand versteht man den Versand von Waren im Expressmodus mit einem beliebigen Transportmittel mithilfe des elektronischen Versandorganisations- und -verfolgungssystems auf der Website www.dhl.ru, um diese Waren gemäß einem individuellen Frachtbrief innerhalb kürzester Zeit und/oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums an den Empfänger zu liefern . Unter Versender versteht man eine juristische Person, in der Regel ein Online-Shop, die Expresssendungen dem Expressdienstleister zur Zustellung übergeben hat.

Empfänger bezeichnet einen einzelnen Empfänger einer Expresssendung, der im DHL Express-Frachtbrief angegeben ist.


2. Vertragsgegenstand

2.1. Diese AGB sind ein öffentliches Angebot und bilden eine einvernehmliche Liefer- und Zollabwicklungsvereinbarung für Expresssendungen durch und zwischen dem Versender/Empfänger, dem Expressfrachtführer und dem Zollagenten („Vereinbarung“).

2.2. Der Empfänger von Expresssendungen akzeptiert die Bestimmungen dieser Vereinbarung für sich selbst und für andere direkt oder indirekt interessierte Parteien, einschließlich des Versenders, indem er auf eine Schaltfläche drückt, ein Kästchen ankreuzt oder ein anderes Zeichen in das Kästchen setzt: „Ich akzeptiere die allgemeinen Geschäftsbedingungen.“ Angebot“ sowie/oder durch jedes andere Mittel der tatsächlichen Bestätigung ihrer Zustimmung bei der Bestellung von Waren auf der Website des Versenders.

2.3. Gemäß den in der Russischen Föderation geltenden Rechtsvorschriften haben Expressbeförderer und Zollmakler das Recht, vom Empfänger Dokumente und Informationen zu verlangen, die für die internationale Zustellung von Expresssendungen und Zollvorgänge in Bezug auf Expresssendungen erforderlich sind, einschließlich solcher, die Informationen enthalten, die Geschäfts-, Bank- und andere Geheimnisse umfassen gesetzlich geschützte oder andere vertrauliche Informationen zu erhalten und diese Dokumente und Informationen innerhalb der Fristen zu erhalten, die die Einhaltung der in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Anforderungen gewährleisten.

Express Carrier und Customs Broker erkennen hiermit an und bestätigen, dass die erhaltenen Informationen, die Staats-, Geschäfts-, Bank- und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse umfassen, oder andere vertrauliche Informationen nicht offengelegt oder vom Express Carrier und Customs Broker und ihren Mitarbeitern für eigene Zwecke verwendet werden dürfen. an andere Personen übergeben, mit Ausnahme der in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fälle, in denen die Offenlegung der Informationen für die internationale Zustellung von Expresssendungen und Zollabwicklungen im Zusammenhang mit Expresssendungen erforderlich ist.


3. Allgemeine Beförderungsbedingungen des DHL Express Netzwerks.

3.1. Der Versender und der Empfänger erkennen an, dass für die Beförderung von Waren über das DHL Express-Netzwerk die normalen Lieferbedingungen von DHL Express gelten; Die wichtigsten Bestimmungen, die für den Empfänger von wesentlicher Bedeutung sind, sind nachstehend aufgeführt:

Lieferungen und unzustellbare Leistungen
Sendungen können nicht an Postfächer oder Postleitzahlen geliefert werden. Sendungen werden an die vom Versender angegebene Adresse des Empfängers geliefert, jedoch nicht unbedingt an den benannten Empfänger persönlich. Sendungen an Adressen mit einem zentralen Empfangsbereich werden in diesen Bereich zugestellt.
DHL kann den Empfänger über eine bevorstehende Lieferung oder eine versäumte Lieferung informieren. Dem Empfänger können alternative Zustelloptionen angeboten werden, z. B. Zustellung an einem anderen Tag, keine Unterschrift erforderlich, Umleitung oder Abholung an einem DHL-Servicepunkt. Auf Wunsch kann der Versender bestimmte Lieferoptionen ausschließen.
Wenn die Sendung wie in Abschnitt 2 beschrieben als unzulässig erachtet wird, sie für Zollzwecke zu niedrig bewertet wurde, der Empfänger nicht angemessen identifiziert oder lokalisiert werden kann oder der Empfänger die Lieferung oder die Zahlung von Zöllen oder anderen Versandgebühren verweigert, wird DHL einen angemessenen Betrag verwenden Bemühungen, die Sendung auf Kosten des Versenders an den Versender zurückzusenden; andernfalls kann die Sendung freigegeben, entsorgt oder verkauft werden, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Versender oder anderen entsteht, wobei der Erlös auf Zölle, Versandgebühren und damit verbundene Verwaltungskosten angerechnet wird Restbetrag des Verkaufserlöses, der an den Versender zurückgegeben werden soll. DHL hat das Recht, jede Sendung zu vernichten, deren Rücksendung an den Versender gesetzlich verboten ist, sowie jede Sendung mit gefährlichen Gütern.

Inspektion
DHL hat das Recht, eine Sendung aus Sicherheits-, Zoll- oder anderen behördlichen Gründen ohne Vorankündigung zu öffnen und zu prüfen.

Haftung von DHL
Die Haftung von DHL in Bezug auf eine Sendung, die auf dem Luftweg transportiert wird (einschließlich zusätzlicher Straßentransporte oder Zwischenstopps auf dem Weg), ist durch das Montrealer Übereinkommen oder das Warschauer Übereinkommen, soweit anwendbar, oder in Ermangelung eines solchen Übereinkommens auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge beschränkt: (i) aktueller Marktwert oder deklarierter Wert, oder (ii) 19 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm (ca. 26,00 US-Dollar pro Kilogramm). Diese Beschränkungen gelten auch für alle anderen Transportarten, es sei denn, die Sendungen erfolgen ausschließlich auf der Straße, wenn die nachstehenden Beschränkungen gelten.
Für grenzüberschreitende Sendungen, die auf der Straße transportiert werden, ist die Haftung von DHL durch das Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße (CMR) auf den niedrigeren Wert von (i) dem aktuellen Marktwert oder dem angegebenen Wert oder (ii) begrenzt. 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm (ca. 14,00 US-Dollar pro Kilogramm). Diese Beschränkungen gelten auch für den nationalen Straßentransport, sofern das geltende nationale Transportrecht keine zwingenden oder niedrigeren Haftungsgrenzen vorsieht. Wenn der Versender diese Grenzwerte für unzureichend hält, muss er eine besondere Werterklärung abgeben und eine Versicherung gemäß Abschnitt 8 beantragen oder eigene Versicherungsvereinbarungen treffen.
Die Haftung von DHL ist strikt auf direkte Verluste und Schäden an einer Sendung und auf die in diesem Abschnitt 6 genannten Grenzwerte pro Kilogramm beschränkt. Alle anderen Arten von Verlusten oder Schäden sind ausgeschlossen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Einkommen, Zinsen, zukünftige Geschäfte). , unabhängig davon, ob dieser Verlust oder Schaden spezieller oder indirekter Art ist und selbst wenn DHL auf das Risiko eines solchen Verlusts oder Schadens aufmerksam gemacht wurde.
DHL unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung gemäß den regulären Lieferplänen von DHL zuzustellen. Diese Lieferpläne sind jedoch nicht verbindlich und nicht Bestandteil des Vertrags. DHL haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Verzögerungen verursacht werden. Für bestimmte Sendungen kann der Versender jedoch möglicherweise eine begrenzte Verspätungsentschädigung gemäß den Geschäftsbedingungen der Geld-zurück-Garantie fordern, die auf der DHL-Website unter www.dhl.com verfügbar sind vom Kundendienst.

Ansprüche
Alle Ansprüche müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem DHL die Sendung angenommen hat, schriftlich bei DHL eingereicht werden. Andernfalls übernimmt DHL keinerlei Haftung. Ansprüche sind auf einen Anspruch pro Sendung beschränkt, deren Begleichung die vollständige und endgültige Begleichung aller damit verbundenen Verluste oder Schäden darstellt.

Umstände, die außerhalb der Kontrolle von DHL liegen
DHL haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus Umständen entstehen, die außerhalb der Kontrolle von DHL liegen. Dazu gehören unter anderem elektrische oder magnetische Schäden an oder die Löschung elektronischer oder fotografischer Bilder, Daten oder Aufzeichnungen; alle Mängel oder Merkmale im Zusammenhang mit der Art der Sendung, auch wenn sie DHL bekannt sind; jede Handlung oder Unterlassung einer Person, die nicht bei DHL beschäftigt oder unter Vertrag steht – z. B. Absender, Empfänger, Dritte, Zollbeamte oder andere Regierungsbeamte; „Höhere Gewalt“ – z. B. Erdbeben, Wirbelsturm, Sturm, Überschwemmung, Nebel, Krieg, Flugzeugabsturz, Embargo, Aufruhr, Unruhen oder Arbeitskampfmaßnahmen.

Routenführung
Der Versender stimmt allen Routen und Umleitungen zu, einschließlich der Möglichkeit, dass die Sendung über Zwischenstopps befördert wird.

3.2 Der vollständige Text der Allgemeinen Beförderungsbedingungen des DHL Express-Netzwerks ist auf der Website www.dhl.ru verfügbar.


4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zollabwicklungen

4.1. Zollagent:
4.1.1 kann die Zollanmeldung für Expresssendungen durchführen;
4.1.2. informiert den Empfänger per Fax oder E-Mail über das Datum des Wareneingangs in der Zwischenlagereinrichtung (TSF);
4.1.3. führt andere in den Zollgesetzen der Zollunion und der Russischen Föderation vorgesehene Handlungen aus, die für die Durchführung der Zollvorgänge als vom Empfänger bevollmächtigte Person erforderlich sind, um in Bezug auf die deklarierten Expresssendungen zu handeln.

4.2. Der Empfänger muss umfassende und genaue Angaben und Dokumente zur Verfügung stellen, um die Erklärung der Expresssendungen gemäß den Zollgesetzen der Zollunion und der Russischen Föderation durchzuführen, und auf Verlangen des Zollagenten zusätzliche Dokumente vorlegen.
Alle für die Deklaration der Waren erforderlichen Dokumente müssen innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Eingang der Waren beim TSF vorgelegt werden.

4.3. Der Empfänger übernimmt die Formalitäten im Zusammenhang mit der Häufigkeit des Empfangs der Sendungen auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten

4.4. Der Versender und der Empfänger garantieren, dass sie über die rechtliche Befugnis oder eine andere rechtliche Grundlage verfügen, damit der Zollagent in ihrem Namen rechtlich relevante Maßnahmen durchführen kann, und haften in vollem Umfang für die Bereitstellung umfassender und korrekter Informationen in Bezug auf die Expresssendungen.


5. Haftung der Parteien

5.1. Der Empfänger haftet für strafrechtliche Sanktionen, die gegen den Zollagenten verhängt werden, wenn dieser gegen die Zollbestimmungen verstößt, weil der Empfänger es versäumt hat, umfassende und/oder genaue Informationen und Dokumente bereitzustellen, einschließlich Unstimmigkeiten zwischen den transportierten Waren und ihren Begleitdokumenten über ihren Namen, ihre Menge und andere Merkmale, die die ordnungsgemäße Deklaration beeinflussen, sowie über die verspätete Bereitstellung dieser Dokumente und Informationen durch den Empfänger; In diesem Fall muss der Empfänger dem Zollagenten alle Beträge dieser Sanktionen gegen eine gesonderte Rechnung erstatten.

5.2. Der Zollmakler haftet nicht für entgangenen Gewinn oder andere Folge- und Eventualschäden des Empfängers, selbst wenn solche Schäden vorhersehbar sind oder dem Zollmakler bekannt gemacht wurden oder der Zollmakler davon hätte wissen können oder müssen.

5.3. Die Parteien sind von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist und diese Umstände sich direkt auf die Erfüllung dieser Vereinbarung auswirken.


6. Servicegebühren und Zahlung für Zollabfertigungen:

6.1. Die Servicegebühren werden auf der Grundlage der Tarife des Zollagenten zum Rechnungsdatum ermittelt, einschließlich der Beträge an Zöllen und anderen Gebühren, die der Zollagent bei der Erbringung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zahlt.

6.2. Der Empfänger muss für die Dienste des Zollagenten bezahlen.

6.3. Der Zollmakler behält sich das Recht vor, Waren des Empfängers auf dessen Kosten zurückzuhalten, bis die dem Empfänger im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen des Kundenmaklers vollständig bezahlt sind.


7. Allgemeine Bestimmungen

7.1. Sollten sich die AGB und/oder der Vertragstext ändern, vereinbaren die Parteien, die AGB ab dem in Ziffer 2.2 genannten Datum der Zustimmung anzuwenden.